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Partnerbedingungen
Entwurf als Grundlage für die juristische Ausarbeitung. Vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen.
1. Gegenstand
Der Partner benennt PropProof potenzielle Neukunden für die Software-Leistungen von PropProof. Er wird nicht als Vertreter oder Handelsvertreter von PropProof tätig, gibt keine Erklärungen im Namen von PropProof ab und ist nicht weisungsgebunden.
2. Provision
Der Partner erhält 30 % des Nettorechnungsbetrags der ersten bezahlten Analyse eines von ihm benannten Neukunden. Kostenlose Tests und Folgeaufträge sind nicht provisionspflichtig.
3. Neukunde
Neukunde ist ein Kontakt, der zum Zeitpunkt der Empfehlung weder in Geschäftsbeziehung noch in Gesprächen mit PropProof steht. Bei mehrfacher Benennung zählt die zuerst eingegangene Empfehlung.
4. Gültigkeit
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn der Neukunde innerhalb von zwölf Monaten nach der Empfehlung seine erste Analyse beauftragt und bezahlt.
5. Fälligkeit und Abrechnung
Die Provision wird innerhalb von 30 Tagen nach vollständigem Zahlungseingang per Gutschrift abgerechnet und ausgezahlt, bei Umsatzsteuerpflicht zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Wird die Zahlung des Neukunden erstattet oder storniert, entfällt der Anspruch.
6. Steuern
Der Partner ist für die Versteuerung seiner Provision selbst verantwortlich.
7. Datenschutz
Der Partner übermittelt Kontaktdaten nur, wenn der Kontakt der Weitergabe zugestimmt hat.
8. Ausschluss
Rechtsanwälte, Notare und andere Berufsgruppen mit berufsrechtlichen Provisionsverboten sind ausgeschlossen. Keine Provision bei Eigenempfehlung oder Empfehlung von Unternehmen, an denen der Partner beteiligt ist.
9. Werbung
Der Partner empfiehlt PropProof nur mit zutreffenden Angaben. Unzulässig sind unaufgeforderte Werbung (Spam) und bezahlte Suchmaschinenwerbung auf den Markennamen PropProof.
10. Laufzeit
Die Teilnahme ist unbefristet und von beiden Seiten jederzeit in Textform kündbar. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen.